Beschlussvorlage - 12/BV/202/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teilte mit Schreiben vom 20.04.2018 mit, dass sich ab dem 01.05.2018 die Landes- und Kreismittelanteile an den einzelnen Betreuungsformen sowohl im Bereich Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege erhöhen.

Das hat zur Folge, dass für die Kindertagesstätte in Gültz eine Änderung zur Satzung der Gemeinde Gültz über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Gültz beschlossen werden muss.

Durch die Erhöhung der Landes- und Kreismittel sinken die Anteile der Wohnsitzgemeinde und die Elternbeiträge. Wenn auch nur geringfügig.

 

Vergleich an Ganztagsplätzen:

 

 

bis 04/ 2018

ab 05/ 2018

Krippe

315,99 €

313,41 €

Kindergarten

153,28 €

150,70 €

Hort

91,64 €

90,35 €

 

Die Elternbeiträge ab 01.05.2018 wurden den Eltern Ende April durch Aushang in der Kindertagesstätte bekannt gegeben.

 

 

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gültz über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Gültz rückwirkend zum 01.05.2018.

 

 

Anlage/n:

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Beschlussvorschlag

12. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gültz über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Gültz

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Anlagen

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