Beschlussvorlage - 39/BV/222/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Maika Elsner
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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23.08.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben hat am 19.04.2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung am 05.06.2018 erteilt.
Gemäß § 48 Abs. 2 Punkt 4 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungs-maßnahmen geleistet werden sollen.
Mit diesem 1. Nachtragshaushalt sollen im Wesentlichen die Einzahlungen und Auszahlungen für eine investive Baumaßnahme erhöht werden. Hierbei handelt es sich um den Neubau von 4 Garagen für die Feuerwehr. Aufgrund von Ausschreibungsergebnissen sind die übertragenen Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2017 nicht mehr ausreichend. Es mussten zusätzliche investive Auszahlungen in Höhe von 50.765 € eingeplant werden. Gleichzeitig muss zur Finanzierung dieser Maßnahme in gleicher Höhe eine Kreditaufnahme veranschlagt werden.
Im Ergebnis-/Finanzhaushalt können die Erträge/Einzahlungen aus Zuwendungen um 55.445 € aufgrund von Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfond erhöht werden. Dadurch verringert sich der Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes auf 72.575 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18 kB
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2
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36,3 kB
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(wie Dokument)
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39,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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