Beschlussvorlage - 39/BV/222/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben hat am 19.04.2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung am 05.06.2018 erteilt.

Gemäß § 48 Abs. 2 Punkt 4 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungs-maßnahmen geleistet werden sollen.

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt sollen im Wesentlichen die Einzahlungen und Auszahlungen für eine investive Baumaßnahme erhöht werden. Hierbei handelt es sich um den Neubau von 4 Garagen für die Feuerwehr. Aufgrund von Ausschreibungsergebnissen sind die übertragenen Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2017 nicht mehr ausreichend. Es mussten zusätzliche investive Auszahlungen in Höhe von 50.765 € eingeplant werden. Gleichzeitig muss zur Finanzierung dieser Maßnahme in gleicher Höhe eine Kreditaufnahme veranschlagt werden.

Im Ergebnis-/Finanzhaushalt können die Erträge/Einzahlungen  aus Zuwendungen um 55.445 € aufgrund von Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfond erhöht werden. Dadurch verringert sich der Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes auf 72.575 €.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die 1.Nachtragshaushalts-satzung für das Haushaltsjahr 2018.

 

 

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