Beschlussvorlage - 06/BV/238/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Grapzow möchte junge Familien fördern. Für jedes Kind, das seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Grapzow hat und ab dem 01.01.2014 geboren ist, zahlt die Gemeinde einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 €.

Unter der Haushaltsstelle 1.1.1.04 – 56921 sind dafür jährlich 2.500,00 € veranschlagt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt, für jedes Kind, das ab dem 01.01.2014 geboren ist und seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Grapzow hat, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu zahlen. Der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Geburt bereits in Grapzow bestanden haben.

 

Loading...