Beschlussvorlage - 40/BV/222/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenkalkulation und -satzung für den Friedhof sowie für die Benutzung der Feierhalle in Kalübbe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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21.08.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Breesen möchte auf dem Friedhof in Kalübbe neben den bestehenden Bestattungsformen Erd- und Urnenwahlgrabstätte als weitere Bestattungsmöglichkeit das Urnengemeinschaftsgrab und das pflegevereinfachte Urnengrab anbieten.
Die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Breesen trat 2001 in Kraft.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die Gebühren neu zu kalkulieren und in einer Gebührensatzung festzuschreiben.
Nach § 6 Abs. 1 S. 2 KAG M-V soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 KAG M-V kann von einer Kostendeckung aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.
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Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die im Entwurf vorliegende Gebührensatzung für den Friedhof sowie für die Benutzung der Feierhalle in Kalübbe mit der dazugehörigen Gebührenkalkulation.
Es werden folgende abweichend geringere Gebühren beschlossen:
§ 4 Gebühren
- Grabnutzungsgebühren einmalig:
- Überlassung einer Erdwahlgrabstätte 3,00 m x 1,50 m,
Ruhezeit 30 Jahre€
b.Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte 1,00 m x 1,00 m,
Ruhezeit 20 Jahre€
c.Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabes 0,50 m x 0,50 m,
Ruhezeit 20 Jahre€
Die Kosten für die Errichtung des Grabmales werden je Nutzer einmalig berechnet.
d.Überlassung eines pflegevereinfachten Urnengrabes 1,00 m x 0,50 m,
Ruhezeit 20 Jahre€
- Bewirtschaftungskosten einschließlich Wassergeld jährlich:
- Erdwahlgrabstätte €
b.Urnenwahlgrabstätte€
c.Urnengemeinschaftsgrab €
d.pflegevereinfachtes Urnengrab€
Die vorstehenden Gebühren vervielfachen sich entsprechend bei mehrfachen Grabstätten.
- Gebühr Feierhallenbenutzung:
€
- Gebühr für die vorzeitige Kündigung der Nutzungsdauer jährlich:
- Erdwahlgrabstätte€
- Urnengrabstätte€
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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21,1 kB
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(wie Dokument)
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2 MB
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