Beschlussvorlage - 01/BV/857/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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29.08.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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30.08.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Empfehlung
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04.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Empfehlung
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18.09.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung hat am 20.02.2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die erforderliche Genehmigung am 24.04.2018 erteilt.
Gemäß § 48 Abs. 2 Punkt 3 und 4 ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen getätigt werden sollen.Die Haushaltssatzung kann nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist.
Im Genehmigungsschreiben gibt es folgenden rechtsaufsichtlichen Hinweis: „ Mit der eingereichten Haushaltssatzung 2018 der Stadt Altentreptow wird in Muster 5b, unter Berücksichtigung der vorläufigen Finanzrechnung 2017, ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zum 31.12. des Haushaltsvorjahres i. H. v.
-1.542.823 EUR ausgewiesen. .. Die Planung von Investitionen und die dauerhafte Finanzierung über Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit stehen konträr der Verpflichtung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit gegenüber.
Die Finanzierung von Investitionen ist nicht über Kredite zur Sicherung der Zahlungs-fähigkeit zulässig, diese können einzig zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Dieser negative Vortrag ist mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2018 oder mit der Haushaltssatzung 2019 über einen Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu bereinigen….“
Die Stadt Altentreptow hat erstmalig 2017 aufgrund von Mehrauszahlungen (Ausschreibungen, Nachträge) bei den Investitionen einen Kassenkredit aufnehmen müssen. In den vorangegeangene Jahren wurden die Investitionen aus liquiden Mittel finanziert. Gemäß vorläufiger Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird bei den investiven Ein- und Auszahlungen ein negativer Saldo von ca. 418.000 € ausgewiesen. Dieser Betrag wurde in der Nachtragshaushaltssatzung als Kreditaufnahme eingeplant.
Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erhöht sich um 198.500 € auf 804.900 €. Die Kreditaufnahme für die Sanierung der Oberbaustraße 21 wird in das Haushaltsjahr 2019 verschoben. Für die Schulhofsanierung, den Ankauf und Abriss der ehemaligen Dance Oase und die Rückzahlung der Fördermittel für die Sanierung der KGS wurde im Nachtrag eine Kreditaufnahme in Höhe von 386.900 € und für 2019 eine Kreditaufnahme in Höhe von 230.725 € eingeplant.
Mit diesem ersten Nachtrag erhöht sich der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen um 68.300 € auf 1.075.575 €, die Entnahmen aus Rücklagen können um 381.900 € erhöht werden, so dass sich der Fehlbetrag nach Veränderungen der Rücklagen um 313.600 € reduziert und in der Ergebnisplanung nur noch ein Fehlbetrag von 55.775 € ausgewiesen werden muss.
Im Finanzhaushalt erhöht sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen um 52.300 € auf -484.065 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit hat sich um 264.000 € auf -342.400 € reduziert.
Die in § 3 ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 862.900 € sind erforderlich, da die Unterlagen zur Sanierung des Schulhofes gegenwärtig geprüft werden und noch im Herbst diesen Jahres die Ausschreibung erfolgen soll und somit in der haushaltslosen Zeit Anfang 2019 mit der Gestaltung des Schulhofes begonnen werden kann.
Der in § 4 der Nachtragshaushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist genehmigungsfrei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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36,8 kB
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3
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40,9 kB
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4
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39,8 kB
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5
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165,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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169,3 kB
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