Beschlussvorlage - 01/BV/856/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister hat mit Datum vom 12.07.2018 fristgerecht Widerspruch gegen den am 03.07.2018 durch die Stadtvertretung gefassten Beschluss Nr. 01/ BV/ 840/ 2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B- Plans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch eingelegt.

 

Gem. § 33 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern muss die Stadtvertretung in der nächsten Sitzung den Widerspruch behandeln und darüber befinden.

 

Im Anhang ist  die Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beigefügt. Diese geht davon aus, das der ablehnende Beschluss nicht nur das Wohl der Stadt gefährdet sondern auch im Widerspruch zu § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB steht. Um im Rechtsverkehr  hier Klarheit  zu erreichen, ist die Stadtvertretung Altentreptow verpflichtet,  den vorgenannten Bebauungsplan  aufzuheben.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung gibt dem Widerspruch des Bürgermeisters mit Datum vom 12.07.2018 gegen den Beschluss Nr. 01/ BV/ 840/ 2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B- Plans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch statt.

 

In der Folge wird der Vorlage 01/BV840/2018 zugestimmt.

 

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Anlagen

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