Beschlussvorlage - 37/BV/235/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

   im Ergebnishaushalt      ordentliche Erträge auf1.178.350 EUR

                                          ordentliche Aufwendungen auf1.589.300 EUR

                                          Entnahmen aus Rücklagen auf   240.020 EUR

 

  im Finanzhaushalt           ordentliche Einzahlungen auf1.166.450 EUR

                                           ordentliche Auszahlungen auf1.526.520 EUR

                                           Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     16.000 EUR

                                           Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf     32.500 EUR

                                           Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   437.010 EUR

                                           Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     60.440 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                        0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                                       0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf      227.840 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A300 v. H.

                                                               Grundsteuer B360 v. H.

                                                               Gewerbesteuer325 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,75 Vollzeitäquivalente

(VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich759.434 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt826.669 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres415.719 EUR.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...