Beschlussvorlage - 32/BV/151/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Kriesow für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kriesow
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Entscheidung
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28.06.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf341.800 EUR
ordentliche Aufwendungen auf364.590 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 12.680 EUR
im Finanzhaushaltordentliche Einzahlungen auf339.990 EUR
ordentliche Auszahlungen auf337.980 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.390 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.400 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf101.100 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A300 v. H.
Grundsteuer B350 v. H.
Gewerbesteuer320 v. H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente
(VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug voraussichtlich458.545 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt485.745 EUR
und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres467.174 EUR.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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