Beschlussvorlage - 32/BV/151/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf341.800 EUR

ordentliche Aufwendungen auf364.590 EUR

Entnahmen aus Rücklagen auf  12.680 EUR

 

im Finanzhaushaltordentliche Einzahlungen auf339.990 EUR

ordentliche Auszahlungen auf337.980 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    9.390 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    7.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf            0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     4.400 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                              0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                             0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf101.100 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A300 v. H.

                                                               Grundsteuer B350 v. H.

                                                               Gewerbesteuer320 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente

(VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich458.545 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt485.745 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres467.174 EUR.

 

 

 

 

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Anlagen

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