Beschlussvorlage - 32/BV/152/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 13.07.2011 ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen. Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. in der Ergebnis- und Finanzrechnung i. S. d. § 16 GemHVO Doppik M-V in der Fassung vom 25.02.2008 zuletzt geändert am 19.05.2016 wieder erlangt und gesichert werden kann.

Daraufhin beschloss die Gemeindevertretung Kriesow in ihrer Sitzung vom 11.06.2015 ein Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018.

Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt, brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder verlängerte sich der Konsolidierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der Gemeindevertretung zu beschließen. Die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2015-2019 erfolgte durch die Gemeindevertretung am 29.11.2016. Aufgrund des unausgeglichenen Haushaltes ist eine weiterer Fortschreibung erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Kriesow für die Haushaltsjahre 2015-2021.

 

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Anlagen

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