Beschlussvorlage - 37/BV/236/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 13.07.2011 ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie innerhalb eines konkret festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich wieder erlangt und gesichert werden kann.

Daraufhin beschloss die Gemeindevertretung Wolde in ihrer Sitzung vom 28.09.2016 ein Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2016-2019. Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt, brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder verlängerte sich der Konsolidierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wolde beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 – 2021 für die Gemeinde.

 

 

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Anlagen

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