Beschlussvorlage - 37/BV/222/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Wolde für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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25.06.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Wolde empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel die Entlastung für die Bürgermeisterin zu erteilen.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V besteht für die Bürgermeisterin Mitwirkungsverbot.
