Beschlussvorlage - 40/BV/216/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Greifswald am 24.Februar 2014 und der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg- Vorpommern (KAG M-V) vom 12.04.2005 ist es notwendig, eine neue Straßenausbaubeitragssatzung zu beschließen. Laut Kommunalverfassung Mecklenburg –Vorpommern ist die Gemeinde für den Erlass einer Satzung zuständig.

Die Satzung der Gemeinde Breesen, über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung und den Ausbau von Straßen und Wegen vom 06.09.1997, scheidet als Rechtsgrundlage aus, denn die im § 3 Abs. 1 und 2 Straßenausbaubeitragssatzung festgesetzte Vorteilsregelung trägt dem Vorteilsprinzip nicht ausreichend Rechnung. Die Bestimmungen über die Höhe des Anliegeranteiles für die Fahrbahnen sind für alle Straßentypen, d.h. Anlieger- als auch für Innerorts- und Hauptverkehrsstraßen, zu gering bemessen.

Die neue Satzung entspricht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg –Vorpommerns, die dem Vorteilsprinzip Rechnung trägt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung, über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen. (Straßenausbaubeitragssatzung).

 

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Anlagen

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