Beschlussvorlage - 01/BV/834/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Altentreptow "Solarpark Thalberg"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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06.06.2018
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 20.02.2017 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Solarpark Thalberg“ in der Fassung vom November 2017, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Solarpark Thalberg“, der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 03.04.2018 bis 04.05.2018 im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Raum 01, Waldstraße 11, 17091 Tützpatz zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus. Zusätzlich konnten die Unterlagen unter http://www.altentreptow.de/stadt-altentreptow/bekanntmachungen.html eingesehen werden. In dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 „Solarpark Thalberg“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Der vorhabenbezogen Bebauungsplan Nr. 19 „Solarpark Thalberg“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Solarpark Thalberg“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungs-möglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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516,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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288,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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308,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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