Beschlussvorlage - 01/BV/847/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow ist mit dem Schuljahr 2006/ 2007 Schulträger des Gymnasiums mit Regionaler Schule (KGS) in Altentreptow geworden.

Der Schullastenausgleich für die Schüler des gymnasialen Bildungsganges zahlt der Landkreis.

Bis 2014 zahlten die Wohnsitzgemeinden für die Regionalschüler den Schullastenausgleich.

Seit 2014 läuft gegen die Stadt Altentreptow ein Klageverfahren in Bezug auf die Zahlung von Schullastenausgleich an den Träger einer Kommunalen Gesamtschule, welches sich momentan im Berufungsverfahren befindet.

Eine Entscheidung steht noch aus.

Um die Zahlung bzw. den Einzug des Schullastenausgleiches rechtssicher vorzunehmen, hat die Untere Rechtsaufsichtsbehörde empfohlen, eine Vereinbarung mit den Wohnsitzgemeinden der Schüler des regionalen Bildungsganges abzuschließen.

Bisher haben folgende Gemeindevertretungen den Beschluss gefasst, die Vereinbarung zur Zahlung des Schullastenausgleiches für die Regionalschüler an der KGS Altentreptow mit der Stadt Altentreptow zu schließen:

  • Breest
  • Grapzow
  • Gnevkow
  • Röckwitz
  • Altenhagen
  • Wildberg
  • Tützpatz
  • Burow
  • Breesen
  • Gültz
  • Kriesow
  • Groß Teetzleben
  • Golchen
  • Siedenbollentin
  • Grischow
  • Werder
  • Wolde.

 

Die Gemeindevertretungen Bartow und Pripsleben beraten in dieser Angelegenheit auf den nächsten Gemeindevertretersitzungen.

 

Weitere Zusagen zum Abschluss der Vereinbarung liegen der Verwaltung bis dato nicht vor.

Sollten es sich ergeben, dass weitere Gemeinden zum Abschluss der Vereinbarung bereit sind, sollten diese ebenfalls abgeschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit diversen Gemeinden über die Zahlung des Schullastenausgleiches für die Schüler des regionalen Bildungsganges am Gymnasium mit Regionaler Schule Altentreptow (KGS Altentreptow).

 

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Anlagen

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