Empfehlungsvorlage - 01/EV/845/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow hat 1999 eine Satzung zur Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Altentreptow erlassen.

 

Die Stadt ist in der letzten Zeit verstärkt bemüht, freie Grundstücke und Immobilien zu vermarkten.

Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass die Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Altentreptow von den Kaufwilligen oft als ein Hindernis angesehen wird.

Um gerade junge Menschen und Familien in die Innenstadt zum Wohnen zu locken, müsste modernes Wohnen ermöglicht werden.

Beispiele dieser Art gibt es in vielen anderen Städten, die ebenfalls über eine historische Altstadt verfügen und sogar, wie die Hansestadt Stralsund, Unesco- Weltkulturerbe sind.

 

Es müsste auch in Altentreptow möglich sein, alte und neue Baustile miteinander zu verbinden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtplanerin und dem Sanierungsträger einen Entwurf einer Gestaltungssatzung vorzubereiten, in dem auch moderne Baustile ermöglicht werden.

 

 

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