Beschlussvorlage - 01/BV/833/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich "Solarpark Thalberg"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit(§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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06.06.2018
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 20.02.2017 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow in der Fassung vom November 2017, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplan für den Bereich „Solarpark Thalberg“, der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 03.04.2018 bis 04.05.2018 im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Raum 01, Waldstraße 11, 17091 Tützpatz zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus. Zusätzlich konnten die Unterlagen unter http://www.altentreptow.de/stadt-altentreptow/bekanntmachungen.html eingesehen werden. In dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der 8. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit dem vorliegenden Stand Mai 2018 zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend ist eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich.
Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die
8. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Solarpark Thalberg“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 beschlossen und festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 gebilligt.
- Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow für den Bereich „Solarpark Thalberg“ ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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145,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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265,2 kB
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