Beschlussvorlage - 03/BV/156/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Maika Elsner
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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13.06.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf553.275 € ordentliche Aufwendungen auf 603.445 €
Entnahmen aus Rücklagen 47.040 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf504.595 € ordentliche Auszahlungen auf 510.830 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 464.220 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 450.000 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 29.270 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 37.255 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 55.300 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 0,917 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A310 v.H.
Grundsteuer B355 v.H. Gewerbesteuer 330 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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768,4 kB
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2
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40,3 kB
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4
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9,3 kB
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