Beschlussvorlage - 03/BV/157/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Bartow für die Haushaltsjahre 2018-2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Maika Elsner
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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13.06.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
in der Fassung vom 13.07.2011 ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung
auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V
zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu
beschließen.
Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie
innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich im
Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. in der Ergebnis- und Finanzrechnung i.S. d. § 16
GemHVO-Doppik M-V in der Fassung vom 25.02.2008 zuletzt geändert am 19.05.2016
wieder erlangt und gesichert werden kann.
Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den
Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.
Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt,
brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder
verlängert sich der Konsolidierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der
Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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160,2 kB
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