Beschlussvorlage - 31/BV/178/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Altenhagen für die Haushaltsjahre 2015-2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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04.06.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 13.07.2011 ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen. Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. in der Ergebnis- und Finanzrechnung i. S. d. § 16 GemHVO Doppik M-V in der Fassung vom 25.02.2008 zuletzt geändert am 19.05.2016 wieder erlangt und gesichert werden kann.
Daraufhin beschloss die Gemeindevertretung Altenhagen in ihrer Sitzung vom 22.06.2015 ein Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018.
Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt, brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder verlängerte sich der Konsolidierungszeitraum, so ist auch die Fortschreibung von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2015-2019 beschloss die Gemeindevertretung am 24.10.2016. Aufgrund des weiterhin negativen Ergebnis- und Finanzhaushaltes ist eine weitere Fortschreibung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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864,5 kB
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