Beschlussvorlage - 01/BV/840/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B- Plans Nr. 15 "Biogasanlage Thalberg" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Beteiligt:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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06.06.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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12.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Empfehlung
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19.06.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Altentreptow hat 2015 den vorhabenbezogenen B- Plan Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ erlassen.
Dieser ist nicht umsetzbar.
Der Bürgermeister Herr Bartl hat für die rechtliche Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes durch die Stadtvertretung und die entsprechenden Fachausschüsse ein Kurzgutachten durch die Anwaltskanzlei Kurschus erstellen lassen:
„Insofern ist klar zu konstatieren, dass ein Unterlassen der nach § 12 Abs. 6 BauGB bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Aufhebung eines nicht realisierbaren vorhabenbezogenen B- Plans einen gesetzlichen Verstoß sowie (Amts)Pflichtverletzung der kommunalen Organträger darstellt, die im Fall negativer fiskaler Auswirkungen strafrechtlich relevant ist und von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend geahndet werden kann.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558,2 kB
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