Beschlussvorlage - 01/BV/840/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow hat 2015 den vorhabenbezogenen B- Plan Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ erlassen.

Dieser ist nicht umsetzbar.

 

Der Bürgermeister Herr Bartl hat für die rechtliche Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes durch die Stadtvertretung und die entsprechenden Fachausschüsse ein Kurzgutachten durch die Anwaltskanzlei Kurschus erstellen lassen:

 

„Insofern ist klar zu konstatieren, dass ein Unterlassen der nach § 12 Abs. 6 BauGB bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Aufhebung eines nicht realisierbaren vorhabenbezogenen B- Plans einen gesetzlichen Verstoß sowie (Amts)Pflichtverletzung der kommunalen Organträger darstellt, die im Fall negativer fiskaler Auswirkungen strafrechtlich relevant ist und von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend geahndet werden kann.“

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Altentreptow beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B- Plans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

 

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Anlagen

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