Beschlussvorlage - 03/BV/153/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Bartow hat sich in der Vergangenheit für die Absicherung von kommunalen Pflichtaufgaben (u.a. Absicherung der Verkehrssicherungspflicht von kommunalem Eigentum) nur Beschäftigter des Bundesfreiwilligendienstes bedient.

Da diese Beschäftigungen von der Arbeitszeit und Tätigkeitsdauer her beschnitten sind und es sich abzeichnet, dass die Gemeinde ihren Pflichtaufgaben (z.B. Pflege von Grünflächen, kommunalen Straßen, Spielplätzen, Winterdienst, Erhaltungs- und Ausbesserungsmaßnahmen an  kommunalen Gebäuden usw.) nicht gerecht wird, ist es notwendig eine Stelle für eine Saisonkraft in der Tätigkeit als Gemeindearbeiter vorzuhalten. Die Stelle soll mit 30 Stunden/Woche teilzeitbeschäftigt sein. Der TVöD findet keine Anwendung.

Gleichzeitig wird zur Unterstützung des Gemeindearbeiters eine weitere Stelle für einen geringfügig Beschäftigten für 6 Monate/Jahr vorgehalten.

 

Die anfallenden Personalkosten finden im Haushalt der Gemeinde Bartow für das Jahr 2018 Berücksichtigung.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Bartow weist im Stellenplan 2018 eine Saisonkraft für die Stelle eines Gemeindearbeiters und eine Stelle für einen geringfügig Beschäftigten aus.

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