Beschlussvorlage - 01/BV/838/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Altentreptow "Wohnen am Holländer Gang"
hier: Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 25 "Wohnen am Holländer Gang" der Stadt Altentreptow gem. § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - ohne Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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06.06.2018
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 20.2.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnen am Holländer Gang“, im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung - aufzustellen.
Durch Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes für den Bau von bis zu 2 Wohnhäusern gegenüber einer bereits bestehenden Wohnbebauung am Holländer Gang.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.
Es ist die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Entwurf mit Begründung ist daher nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hiervon zu benachrichtigen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung Altentreptow billigt den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohnen am Holländer Gang“ in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 mit der Begründung gleichen Datums und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohnen am Holländer Gang“ mit Begründung, öffentlich auszulegen.
2.Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Beteiligung der Nachbargemeinden erfolgt nach § 2 Absatz 2 BauGB.
3.Die durch die Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
4.Der Beschluss ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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563,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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590,3 kB
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