Beschlussvorlage - 01/BV/831/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Leasing Multicar Bauhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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12.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Entscheidung
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19.06.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 2013 wurde für den Bauhof ein Multicar über Leasing angeschafft. Um Zusatzgeräte transportieren zu können, muss auf dem Multicar jedes Mal ein extra Gewicht angebracht werden.
Es besteht die Möglichkeit den bestehenden Leasingvertrag zu kündigen, ohne das eine Abschlusszahlung erforderlich wird, und einen neuen Multicar mit Hochdruck-Komforthydraulik, Allrad und Dreiseitenkippaufbau, der die technische notwendigen Voraussetzungen mitbringt (siehe Anlage), neu zu leasen.
Daraus ergeben sich nachfolgende finanzielle Veränderungen:
| alter Leasingvertrag | neuer Leasingvertrag |
Nettoanschaffungswert | 74.500 € | 93.500 € |
Leasingrate | 1.514,18 € (brutto) | 1.356,60 € (brutto) |
Laufzeit | unbestimmte Zeit/Kündigung nach 62 Monaten | 60 Monate |
Abschlusszahlung | 2.483,33 € | 18.700 € |
Leasingsatz | 1,70795 % | 1,2193 % |
Leasingsonderzahlung 12.765 €
Der Vorteil, der sich daraus für die Stadt ergibt:
- ein den Anforderung im Bauhof entsprechendes Modell
- zusätzliches Gewicht wird mit geliefert
- Einsparung bei der Leasingrate
- Leasingsonderzahlung entfällt, da Verkauf an Leasinggeber für 15.000 €
- Leasinggeber trägt auch die Abschlusszahlung
Die Leasingrate ist im Haushaltsplan 2018 in voller Höhe eingeplant. Der Beschluss geht konform mit dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Altentreptow. Es ändert sich lediglich die Leasingrate. Es entstehen durch den Wechsel keine weiteren finanziellen Belastungen für die Stadt.
Für die Entscheidung ist lt. Hauptsatzung der Hauptausschuss zuständig.
Gemäß der Durchführungsverordnung zu § 56 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V ist eine Genehmigung durch die uRAB nicht erforderlich, da die jährliche Leasingrate 15 % der Erträge des Ergebnishaushaltes 2018 nicht übersteigt.
Finanzielle Mittel für den Kauf eines Multicar stehen im Haushalt 2018 nicht zur Verfügung.
Sollte der Hauptausschuss sich für einen neuen Leasingvertrag entscheiden, werden entsprechend den geltenden Vergaberichtlinien mindestens drei Angebote eingeholt und ein entsprechender Vergabevorschlag unterbreitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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