Beschlussvorlage - 36/BV/154/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2014 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2017 die geprüfte Jahresrechnung erörtert.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Tützpatz mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Anlagen

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