Beschlussvorlage - 36/BV/158/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften, die gemäß § 2 des Landesreisekostengesetzes von der zuständigen Behörde zu genehmigen sind.

Gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters und damit für die Genehmigung zuständig.

Mit dieser Genehmigung hat der Bürgermeister einen versicherungsrechtlichen Schutz bei seinen Dienstfahrten.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung genehmigt in ihrer Zuständigkeit gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Dienstfahrten des Bürgermeisters für das II. Halbjahr 2018.

Die Genehmigung der Dienstreisen tritt ab 01.07.2018 in Kraft.

 

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