Beschlussvorlage - 08/BV/206/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Entsprechend dem Gemeindeleitbildgesetz M-V haben die Gemeinden eine Selbsteinschätzung zur Zukunftsfähigkeit beschlossen. 50 Punkte mussten erreicht werden, um zu der Einschätzung zu gelangen, dass die Gemeinde zukunftsfähig ist. Die Gemeinde Gnevkow erreichte 55 und die Gemeinde Golchen 51 Punkte. Beide Punktzahlen sind grenzwertig, so dass an der Zukunftsfähigkeit berechtigte Zweifel bestehen.

Die Gemeinde Golchen und die Gemeinde Gnevkow möchten prüfen, welche Möglichkeiten sich bei einem freiwilligen Gemeindezusammenschluss auf der Basis der Fusionsverordnung M-V für ihre Gemeinden ergeben.

Dazu ist es erforderlich, dass die jeweilige Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder einen Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen entsprechend § 12

Abs. 1 KV M-V fasst.

Erst durch diesen Beschluss wird der Bürgermeister ermächtigt, Verhandlungen aufzunehmen und es können Festlegungen getroffen werden, ob der Bürgermeister die Verhandlungen alleine oder unterstützt von weiteren Gemeindevertretern führen soll.

Dies ist zunächst ein eher weitgefasster Verhandlungsauftrag. Die Gemeindevertretung behält weiterhin ihren Einfluss, da ein Gebietsänderungsvertrag in jedem Fall der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss.

Der Bürgermeister und die von der Gemeindevertretung mit den Verhandlungen beauftragten Gemeindevertreter, haben die Gemeindevertretung regelmäßig über den Sachstand zu unterrichten.

In diesem Zusammenhang sollen nachfolgende Sachverhalte geprüft werden:

  • Erarbeitung eines Vertragsentwurfes unter Einbeziehung des Amtes und der Koordinierungsstelle
  • Höhe der Fusionsprämie und Höhe der Konsolidierungszuweisung
  • Verwendungsmöglichkeiten der Fusions- und Konsolidierungszuweisung
  • Altschuldenentlastung GEWO Bau
  • Haushaltsrechtliche Auswirkungen
  • Auswirkungen der Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz
  • Gemeindeorgane

Unter Abwägung der Rechtslage und weil nur  in einem Prozess einer freiwilligen Fusion im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verhandelt werden kann, sollten die Gemeindevertreter der Aufnahme von Verhandlungen mit in Frage kommenden Gemeinden  mit dem Ziel einer freiwilligen Neubildung einer Gemeinde zustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit in Frage kommenden Gemeinden in Verhandlungen über eine Gebietsänderung mit dem Ziel eines Gemeindezusammenschlusses einzutreten.

 

oder

 

Der Bürgermeister und die Gemeindevertreter (namentlich benennen) werden beauftragt, mit in Frage kommenden Gemeinden in Verhandlungen über eine Gebietsänderung mit dem Ziel eines Gemeindezusammenschlusses einzutreten.

 

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