Beschlussvorlage - 39/BV/214/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Groß Teetzleben für die Haushaltsjahre 2016 - 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Groß Teetzleben
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.04.2018
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 13.07.2011 ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen.
Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie innerhalb eines konkret festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich wieder erlangt und gesichert werden kann.
Daraufhin beschloss die Gemeindevertretung Groß Teetzleben in ihrer Sitzung vom 15.09.2016 ein Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019.
Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt, brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder verlängerte sich der Konsolidierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
846,4 kB
|
