Beschlussvorlage - 39/BV/206/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin hat für das Kinderfest 2018 in Groß Teetzleben eine Spende eingeworben:

 

  • 200,00 € von Herrn Mario Vogel, Dorfstraße 60, 17091 Groß Teetzleben.

 

Für die Annahme einer Spende über 100,00 € ist gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M- V) in Verbindung mit § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben die Gemeindevertretung zuständig. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spende für das Kinderfest 2018 in Groß Teetzleben in Höhe von 200,00 € von Herrn Mario Vogel, Dorfstraße 60 in 17091 Groß Teetzleben.

 

Loading...