Beschlussvorlage - 01/061/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung- SchulKapVO M- V) legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen.

 

Hierbei spielen objektive Kriterien und die tatsächliche Raumsituation eine maßgebliche Rolle. Die jeweilige Nutzung der Räume wird durch das pädagogische Konzept der Schule bestimmt.

 

Die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule erfolgt durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (hier: Landkreis Demmin) ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen. Mit Datum vom 27.05.2010 wurde durch die zuständige Mitarbeiterin telefonisch das Einvernehmen zugesagt. Eine schriftliche Erklärung wird in den nächsten Tagen folgen.

 

Die im Anhang festgelegte Aufnahmekapazität für die Grundschule Altentreptow wurde zwischen dem Schulträger und dem Schulleiter abgestimmt.

Am 19.05.2010 stimmte die Schulkonferenz der Grundschule Altentreptow einstimmig für die erarbeitete Aufnahmekapazität.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Aufnahmekapazität gemäß der Schulkapazitätsverordnung M- V für die Grundschule Altentreptow.

 

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