Beschlussvorlage - 06/BV/220/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Der Bürgermeister der Gemeinde Grapzow, Herr Heidschmidt, hat für die Freiwillige Feuerwehr Grapzow eine Schenkung angenommen.

Den Anhänger hat Uwe Schmidt, Dorfstraße 16 in 17089 Werder/ Kölln  der Freiwilligen Feuerwehr Grapzow geschenkt. Der Anhänger ist Baujahr 09/1984 und die nächste Hauptuntersuchung ist im April 2019 fällig.

Der Anhänger soll zum Transport von Feuerwehrschläuchen und Gerätschaften genutzt werden.

 

Die Schenkung ist gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow durch den Beschluss der Gemeindevertretung anzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt, die Schenkung (Anhänger) von Herrn Uwe Schmidt, Dorfstraße 16 in 17089 Werder/ Kölln anzunehmen.

 

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