Beschlussvorlage - 06/BV/219/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Grapzow für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Maika Elsner
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Grapzow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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12.04.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf932.550 € ordentliche Aufwendungen auf 1.060.659 €
Entnahmen aus Rücklagen128.109 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf837.905 € ordentliche Auszahlungen auf 906.904 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 97.150 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 159.200 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 166.209 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 35.160 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 83.700 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 5,325 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A300 v.H.
Grundsteuer B300 v.H. Gewerbesteuer 350 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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909 kB
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90,7 kB
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94,9 kB
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4
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19,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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10,8 kB
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