Beschlussvorlage - 12/BV/200/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02 "Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz" der Gemeinde Gültz
hier: Abwägungs-und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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04.04.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.2 „Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz“ hat vom 29.01.2018 bis einschließlich 02.03.2018 öffentlich ausgelegen; die betroffenen Behörden und TöB wurden mit Schreiben am 13.12.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 BauGB); das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Im Ergebnis der Abwägung wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan in der zu beschließenden Fassung ausgearbeitet und der Gemeindevertretung zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Die während der Behördenbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr.2 (Stand: Entwurf vom 01.12.2017) vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) (Anlage1) hat die Gemeindevertretung geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen TöB, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.2 „Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz“ gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden gebilligt.
(siehe Anlagen zum Plan und zur Begründung in der zu beschließenden Fassung der Satzung und die zusammenfassende Erklärung)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen. Nach Genehmigung ist der Plan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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877,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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811,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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527,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1.022,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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155,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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2 MB
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8
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(wie Dokument)
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145,5 kB
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