Mitteilungsvorlage - 36/MV/156/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage: Mit dem 13.03.2018 ist der Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz, Herr Gunter Bilinski, verstorben und damit aus der Funktion des Bürgermeisters ausgeschieden.

Damit entfällt die Zahlung der Aufwandsentschädigung nach § 6 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz ab dem 14.03.2018.

Bei einem Mandatsverlust wird der 1. stellvertretende Bürgermeister zum amtierenden Bürgermeister, er hat das Amt des Bürgermeisters inne und übt somit das Amt des Bürgermeisters  bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters aus.

Herr Roland Schulz hat damit Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung als 1. stellvertretende Bürgermeister nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung in Höhe von 470,39 €.

Abs. 3 des § 6 der Hauptsatzung findet hier keine Anwendung, da keine Verhinderungsvertretung (Urlaub, Krankheit, dienstliche Abwesenheit u.ä.) vorliegt.

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