Beschlussvorlage - 36/BV/147/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Grundsätzlich bedürfen alle Bäume im Amtsbereich einer regelmäßigen Kontrolle. Dies ist erforderlich um Schäden  und Schadsymptome an Bäumen zu erkennen, zielgerichtete Maßnahmen einleiten zu können und somit der Verkehrssicherungspflicht  zu genügen und Haftungsansprüchen abzuwenden. Dies wird erreicht durch Verhinderung von Baum- und Astabbruch sowie der Freihaltung des Lichtraumprofils zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

Die Bäume, für die Gemeinden und die Stadt  sind in einem Verzeichnis zu erfassen. Eine Grunderfassung ist zur Einschätzung  des Gefährdungspotenzials zwecks Festlegung der Kontrollintervalle durchzuführen.

Für die Aufgabenwahrnehmung soll ein Baumkataster aufgebaut werden. Dies bringt in erster Linie Klarheit und Übersicht über den Baumbestand. Der Zustand jedes einzelnen Baumes ist dokumentiert, was vor allem für Haftungsfragen wichtig ist. Kontrollintervalle können auf einen Blick ersehen werden, dadurch werden keine Baumkontrollen vergessen. Ferner können bestimmte Baumarten, zum Beispiel bei einer drohenden Gefahr durch eine hohe Schädlingsdichte (z. B. Kastanienminiermotte) schnell gefunden werden.

Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 23.11.2017 den Aufbau eines Straßen- und Baumkatasters, Straßenbegleitanlagen (Verkehrsschilder) unter der Bedingung, dass die Aufgabe der Kontrolle der Verkehrssicherheit der Bäume von den Gemeinden auf das Amt übertragen wird, beschlossen.

Im Amtsbereich traten Haftpflichtschäden durch Bäume auf. Der KSA (Kommunaler Schadensausgleich) als Versicherungsträger  teilte diesbezüglich mit, dass, sollten die Kommunen nicht nachweisen, wie sie der gesetzlich geforderten Kontrolle der Verkehrssicherheit  der Bäume nachkommt, mit strafrechtlichen Konsequenzen der Verantwortungsträger, hier der Bürgermeister/innen zu rechnen ist.

Eine Übertragung der Aufgabe der Kontrolle der Verkehrssicherheit der Bäume auf das Amt Treptower Tollensewinkel vereinfacht das Verwaltungshandeln

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tützpatz überträgt gemäß § 127 Abs. 4  Kommunalverfassung M-V die Kontrolle der Verkehrssicherheit auf das Amt Treptower Tollensewinkel.

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