Beschlussvorlage - 36/BV/155/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 3 des Landeskommunalwahlgesetzes – LKWG M-V - legt die Gemeindevertretung nach Feststellung der Notwendigkeit einer Neuwahl

durch die Wahlleitung den Wahltag fest.

Die Wahlleitung hat mit dem 16.03.2018 festgestellt, dass Herr Gunter Bilinski mit Wirkung des 13.03.2018 auf Grund seines Todes sein Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz verloren hat.

Auf Grund dessen ist gemäß § 45 Abs. 3 LKWG M-V spätestens fünf Monate nach dieser Feststellung eine Neuwahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin/zum ehrenamtlichen Bürgermeister durchzuführen. Sinnvoll wäre die Durchführung der Wahl vor den Sommerferien in M-V (09.07. – 18.08.2018).

 

Finanzielle Auswirkungen für die Durchführung der Wahl ergeben sich

für den Haushalt der Gemeinde Tützpatz nicht. Die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Wahlausschusses sind dem Amt Treptower Tollensewinkel per Beschluss der Gemeindevertretung Tützpatz vom 02.03.1999 übertragen. In den Haushalt des Amtes Treptower Tollensewinkel sind vorsorglich Aufwendungen zur Durchführung einer Kommunalwahl für das Jahr 2018 eingestellt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag: Die Wahlleitung empfiehlt, den Wahltag zur Durchführung der Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Tützpatz auf den 01.07.2018 festzulegen. Eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl erfolgt am 15.07.2018.

 

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