Beschlussvorlage - 06/BV/212/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Grapzow für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Grapzow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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12.04.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Grapzow empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel die Entlastung für den Bürgermeister zu erteilen.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V besteht für den Bürgermeister Mitwirkungsverbot.
