Beschlussvorlage - 08/BV/201/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Golchen wurde durch Überarbeitung den neuen Rechtsgrundlagen angepasst.

Im § 4 der neuen Satzung wurde der Steuersatz für den 1. Hund von 20,00 € auf 30,00 € und für den 3. Hund und jeden weiteren von 60,00 € auf 70,00 € festgesetzt.

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 27.02.18 über die Gebührenhöhe beraten und empfiehlt den Gemeindevertretern die neue Hundesteuersatzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die neue Hundesteuersatzung rückwirkend zum 01.01.2018

 

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Anlagen

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