Beschlussvorlage - 08/BV/195/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Golchen für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Golchen
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Entscheidung
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22.03.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Golchen empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel die Entlastung für den Bürgermeister zu erteilen.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V besteht für den Bürgermeister Mitwirkungsverbot.
