Beschlussvorlage - 38/BV/169/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Wildberg hat zum 01.06.2006 die Kindertagesstätte in die Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst gGmbH Demmin (AWO gGmbH) gegeben.

 

In den letzten Jahren sind die Betreuungszahlen stark zurückgegangen und es ist nicht absehbar, dass sich unter den momentanen Voraussetzungen daran zukünftig etwas ändert.

 

Die AWO gGmbH hat bereits in mündlicher Form mitgeteilt, dass sie zum 31.07.2018 den Vertrag über den Betrieb der Kindertagesstätte Wildberg durch die Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst gGmbH Demmin kündigen wird.

 

Die Kindertagesstätte ist ein fester Bestandteil in der Dorfgemeinschaft.

 

Es sollte tiefgründig geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde die Kindertagesstätte wieder in eigener Trägerschaft führen kann.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin/ Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Übernahme der Kindertagesstätte in eigene Trägerschaft ab dem 01.08.2018 möglich ist.

Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, entsprechende Gespräche zu führen.

 

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