Beschlussvorlage - 12/BV/189/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Gültz für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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27.02.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Gültz empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel die Entlastung für die Bürgermeisterin zu erteilen.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V besteht für die Bürgermeisterin Mitwirkungsverbot.
