Grundstücksangelegenheit - 06/GA/218/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Grapzow beabsichtigt, mit dem Gemeindevertreter Tilo Link einen

Pachtvertrag rückwirkend zum 01.01.2018 für 5 Jahre abzuschließen. Der Beschluss

zum Abschluss eines Pachtvertrages ist Beratungsgegenstand im nicht öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 01.03.2018.

 

Gemäß § 39 Abs. 2 Satz 11 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) bedürfen Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Einfluss und Machtpositionen Einzelner innerhalb der Gemeinde zur unberechtigten Vorteilsnahme führen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß § 39 Abs. 2 Satz 11 KV M-V den Abschluss

eines Pachtvertrages mit dem Gemeindevertreter Herrn Tilo Link und Frau Janett Griesbach-Link.

 

 

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