Grundstücksangelegenheit - 06/GA/218/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung eines Vertrages mit einem Mitglied der Gemeindevertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Grundstücksangelegenheit
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Gabriele Ihlenfeld
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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01.03.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Grapzow beabsichtigt, mit dem Gemeindevertreter Tilo Link einen
Pachtvertrag rückwirkend zum 01.01.2018 für 5 Jahre abzuschließen. Der Beschluss
zum Abschluss eines Pachtvertrages ist Beratungsgegenstand im nicht öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 01.03.2018.
Gemäß § 39 Abs. 2 Satz 11 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) bedürfen Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Einfluss und Machtpositionen Einzelner innerhalb der Gemeinde zur unberechtigten Vorteilsnahme führen.
