Beschlussvorlage - 12/BV/197/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13.07.2011 ist der Haushalt der Gemeinde in jedem Haushaltsjahr auszugleichen. Kann der

Ausgleich nicht erreicht werden hat die Gemeinde ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu

erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 7 und Abs. 8 zu beschließen sowie über den

Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

Die Gemeindevertretung Gültz hat dieses Haushaltskonsolidierungskonzept am 26.02.2015

beschlossen. Eine Fortschreibung zu diesem Konzept liegt heute zur Beschlussfassung vor.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt die Fortschreibung des

Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2018-2021 für die Gemeinde Gültz.

 

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Anlagen

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