Beschlussvorlage - 12/BV/193/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf768.207 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                          890.100 €

Entnahmen aus Rücklagen    9.580 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf762.615 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                          826.730 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              71.360 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              92.900 €                                          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                84.735 €                                          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                     650 €

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                       20.870 €

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf362.485  €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan     5,0985   VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A400v.H.

Grundsteuer B400v.H.                                                                                                  Gewerbesteuer                            400              v.H.

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Anlagen

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