Beschlussvorlage - 12/BV/186/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Spende für die Kita "Die kleinen Raupen" in 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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27.02.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Elternrat der Kindertagesstätte „Die kleinen Raupen“ hat in 2017 einen Spendenaufruf gestartet.
Darauf hat Herr Michael Kopitzke 137 € eingezahlt. Dabei handelt es sich um diverse Kleinspenden der „Kraftfahrer Kreis Chemnitz“. Das Geld wurde verwendet, um für den Kindergarten Spielzeug zur Weihnachtsfeier einzukaufen.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Gültz entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 100 €. Da die Spende darüber liegt, muss die Gemeindevertretung entscheiden.
