Beschlussvorlage - 12/BV/186/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Elternrat der Kindertagesstätte „Die kleinen Raupen“ hat in 2017 einen Spendenaufruf gestartet.

Darauf hat Herr Michael Kopitzke 137 € eingezahlt. Dabei handelt es sich um diverse Kleinspenden der „Kraftfahrer Kreis Chemnitz“. Das Geld wurde verwendet, um für den Kindergarten Spielzeug zur Weihnachtsfeier einzukaufen.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Gültz entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 100 €. Da die Spende darüber liegt, muss die Gemeindevertretung entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gültz nimmt die Spende der „Kraftfahrer Kreis Chemnitz“ in Höhe von 137,00 € für die Kindertagesstätte „Die kleinen Raupen“ Gültz an.

 

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