Mitteilungsvorlage - 37/MV/226/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin Frau Dorn bat im Amt um die Aufstellung eines Verkehrsspiegels in Japzow, erste Einmündung aus Altentreptow kommend in Richtung Stavenhagen fahrend. Der Grund ist die unzureichende Einsicht auf die Landesstraße in Richtung Stavenhagen und die damit verbundene Verkehrsgefährdung für die Fahrzeugführer die aus Japzow kommen.

 

Der Antrag zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels wurde durch das Straßenbauamt Neustrelitz abgelehnt, da aus ihrer Sicht keine Verkehrsgefährdung besteht.

 

Alternativ bat die Bürgermeisterin um mögliche Varianten zur Verbesserung der Verkehrssituation vor Ort.

 

  1. Die Situation bleibt unverändert.                     
  2. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf Kosten der Gemeinde ist möglich; einschließlich der Unterhaltung.                       Spiegel ca. 300,00 – 350,00 Euro
  3. Änderung der Verkehrsführung. Erste Einfahrt wird zur Einbahnstraße, dadurch Ein- und Ausfahrt an der zweiten Einmündung.       Verkehrszeichen ca. 350,00 Euro
  4. Hecke des angrenzenden Grundstückes ist zu entfernen.

                                                                             Wertausgleich für Hecke ?

                                                                             Widerspruch ist zu erwarten.

 

Die Gemeindevertretung befasst sich mit den vorgeschlagenen Alternativen und teilt die Entscheidung dem Amt mit.    

 

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Anlagen

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