Beschlussvorlage - 37/BV/217/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Wolde hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 der Annahme von Spenden für die Kindertagesstätte „Bambi“ Wolde in Höhe von 1.090 € zugestimmt.

Danach ging noch eine Spende von Daniel und Ines Kolbe in Höhe von 100 € und 2 x 15 € von Daniel Milarg (Dauerauftrag) für die Kita Wolde ein.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Wolde nimmt die Spenden in Höhe von 130 €, die nach der Sitzung am 26.09.2017 eingingen, an. Frau Ines und Herr Daniel Kolbe spendeten 100 € und Herr Daniel Milarg 30 € für die Kita „Bambi“ Wolde. Die Spenden wurden im Jahr 2017 zweckentsprechend verwendet.

 

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