Beschlussvorlage - 37/BV/218/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte führte eine überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2012 bis 2016 in den amtsangehörigen Gemeinden durch. Die Auswertung erfolgte mit dem Rechnungsprüfungsamt und den Bürgermeistern am 28.09.2017 in Verwaltungsräumen der Stadt.

 

Die Feststellung F 8 „Verfügungsmittel & Repräsentationen“ hat folgenden Wortlaut:

Die Verfügungsmittel sind nicht ordnungsgemäß veranschlagt bzw. verausgabt worden. Es wurde gegen § 10 GemHVO-Doppik und § 43 Abs. 4 KV M-V verstoßen. Die Verfügungs- bzw. Repräsentationsmittel für den Bürgermeister sind unter dem Produkt (1.1.1.04.) „Gremien“ nachzuweisen. Die Verwendung der Haushaltsmittel für die Bewirtung der Gemeindevertreter ist unzulässig, da sie für ihre Tätigkeit eine entsprechende Entschädigung erhalten.

Um eine transparente Mittelverwendung und eine Gleichbehandlung der Bürger zu gewährleisten, sollte durch die Gemeindevertretung eine Ehrenordnung erlassen werden.

 

Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen und einen Entwurf für eine Ehrenordnung der Gemeinde Wolde entworfen. Seitens der Verwaltung handelt es sich hier um eine Empfehlung. Die Gemeindevertretung kann Änderungen vornehmen, wie z.B. bei den Werten oder ab welchem Zeitpunkt Ehrungen erfolgen sollten.

 

Gemäß § 2 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis Satzungen und Verordnungen erlassen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Ehrenordnung der Gemeinde Wolde in der beigefügten Fassung.

 

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Anlagen

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