Beschlussvorlage - 01/BV/801/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Pachterhöhung Kleingartenvereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Anke Knappe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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16.01.2018
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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30.01.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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20.02.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Im § 20 a Pkt. 6 des Bundeskleingartengesetzes – Überleitungsregelungen aus Anlass der
Herstellung der Einheit Deutschlands – ist die Erhöhung der Pacht wie folgt geregelt:
- ab 1. Mai 1994 auf das Doppelte,
- ab 1. Januar 1996 auf das Doppelte,
- ab 1. Januar 1998 auf das Vierfache
der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau.
Grundlage für die Pachtzinsberechnung ist die Zahlung der Pacht der Obst- und Gemüseanbauer in unserer Region. Diese werden vom Landkreis (Gutachterausschuss) erfasst und beträgt derzeit 145,00 €/ha. Somit ergibt sich ein Pachtzins in Höhe von 0,0145 €.
Ab 1. Januar 1998 kann eine Erhöhung auf das Vierfache vorgenommen werden, sprich
0,058 €/m².
Demzufolge wird eine Erhöhung der Pacht für Kleingartenanlagen ab 01.01.2018
mit 0,06 €/m² vorgenommen.
