Beschlussvorlage - 01/BV/794/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Landwirtschaftsbetrieb „Am Stadtwald“ GmbH, 17087 Altentreptow, Friedrichshof 4 hat für die Treptower Wihnacht in den Jahren 2016 und 2017 Weihnachtsbäume und Tannengrün zur Verfügung gestellt. Der Wert beträgt 1.284 € einschließlich 84 € Mehrwertsteuer für beide Jahre.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Gemäß § 5 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow entscheidet der Hauptausschuss über die Spenden bis 1.000 €. Darüber hinausgehende Spenden sind durch die Stadtvertretung anzunehmen.  

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung nimmt die Sachspenden des Landwirtschaftsbetriebs „Am Stadtwald“ GmbH, Friedrichshof 4 in 17087 Altentreptow für die Treptower Wihnacht in Form von Weihnachtsbäumen/Tannengrün an. Der Wert beträgt für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 642 € einschl. Mehrwertsteuer.

 

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