Beschlussvorlage - 01/BV/751/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2018 für das Städtebauliche Sondervermögen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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10.01.2018
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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16.01.2018
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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30.01.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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20.02.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Stadt für das städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge auf 171.470 €
ordentliche Aufwendungen auf 171.470 €
- im Finanzhaushalt
ordentliche Einzahlungen auf 171.470 €
ordentliche Auszahlungen auf 171.470 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.747.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.747.000 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
17.100 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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482,9 kB
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